Steuern als Creator in Deutschland: Gutschrift, Kleinunternehmer, DAC7 einfach erklärt
Gewerbe, Kleinunternehmerregelung mit den Grenzen seit 2025, was eine Gutschrift ist, was die Plattform nach DAC7 ans Finanzamt meldet und wie lange du Belege aufbewahrst – verständlich erklärt.

Sobald du mit deinem Content Geld verdienst, will das Finanzamt davon wissen. Das klingt nach viel Papier, ist aber gut zu schaffen, wenn du die Grundbegriffe kennst. In diesem Ratgeber erklären wir, was für Creator in Deutschland wichtig ist: Gewerbe, Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung, Gutschrift, DAC7 und Aufbewahrungsfristen.
Kein Steuerrat: Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Steuerberatung. Deine Situation kann anders sein – sprich im Zweifel mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
1. Du bist selbstständig – meist mit einem Gewerbe
Als Creator arbeitest du in der Regel nicht angestellt, sondern auf eigene Rechnung. Das Finanzamt ordnet das bei Creatorn meist als Gewerbe ein. Das heißt für dich:
- Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Stadt, oft auch online. Das kostet je nach Stadt eine kleine Gebühr.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über ELSTER ausfüllen. Darüber bekommst du deine Steuernummer – und dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
- Gewerbesteuer zahlst du als Einzelunternehmen erst, wenn dein Gewinn im Jahr über dem Freibetrag von 24.500 € liegt.
Du kannst dein Gewerbe unter deinem echten Namen anmelden und online trotzdem mit Künstlernamen auftreten. Fans sehen deine Steuerdaten nie.
2. Einkommensteuer: Gewinn mit der EÜR
Was du verdienst, ist Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit. Den ermittelst du in der Regel mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR):
Einnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Betriebsausgaben sind alles, was du für dein Creator-Business ausgibst, zum Beispiel:
- Kamera, Licht, Stativ und Mikrofon
- Requisiten und Deko für deine Shootings
- Software und Apps für Schnitt und Bearbeitung
- anteilig Handy und Internet
- Fotografen, Studiomiete oder Schnitt, wenn du jemanden beauftragst
Bei Kleidung und Outfits ist das Finanzamt streng: Was du auch privat tragen könntest, zählt meist nicht. Frag hier lieber nach.
Die EÜR gibst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Tipp: Leg von Anfang an einen festen Teil jeder Auszahlung zurück. Nach der ersten Steuererklärung setzt das Finanzamt oft Vorauszahlungen fest.
3. Kleinunternehmerregelung: die Grenzen seit 2025
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erspart dir die Umsatzsteuer: Du weist keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen:
| Zeitraum | Grenze (Umsatz, netto) |
|---|---|
| Vorjahr | höchstens 25.000 € |
| Laufendes Jahr | höchstens 100.000 € |
Darauf kommt es an:
- Die 100.000 € wirken sofort. Überschreitest du sie im laufenden Jahr, gilt die normale Umsatzsteuer schon ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt – nicht erst im nächsten Jahr.
- Liegst du im Vorjahr über 25.000 €, bist du im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr.
- Im Jahr, in dem du startest, gilt die Grenze von 25.000 € schon für das laufende Jahr.
Du kannst auf die Regelung auch verzichten, etwa wenn du viel investierst und dir die Vorsteuer erstatten lassen willst. Daran bist du dann fünf Jahre gebunden.
Im Steuer-Paket von SHEDANX gibst du in deinem Steuerprofil an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Das steht dann auf deinen Gutschriften.
4. Was ist eine Gutschrift?
Normalerweise schreibt der, der eine Leistung erbringt, die Rechnung. Bei einer Gutschrift ist es umgekehrt: Der Leistungsempfänger rechnet ab. Auf einer Plattform heißt das: Die Plattform stellt das Dokument über das aus, was du verdient hast – du musst ihr keine eigene Rechnung schreiben.
Damit eine Gutschrift als Rechnung zählt (§ 14 Abs. 2 UStG), muss sie:
- vorher vereinbart sein, zum Beispiel in den Creator-Bedingungen,
- ausdrücklich das Wort „Gutschrift“ tragen,
- die üblichen Rechnungsangaben enthalten: Namen und Anschriften, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, eine fortlaufende Nummer, den Leistungszeitraum und die Beträge,
- angeben, wie die Umsatzsteuer behandelt wird – zum Beispiel den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Stimmt etwas nicht, kannst du einer Gutschrift widersprechen. Dann verliert sie ihre Wirkung als Rechnung.
Achtung, Verwechslungsgefahr: Im Alltag sagen viele „Gutschrift“, wenn sie eine Rechnungskorrektur oder Erstattung meinen. Steuerlich ist das etwas anderes. Nenn Korrekturen deshalb lieber „Rechnungskorrektur“.
Wer ist eigentlich dein Kunde?
Für die Umsatzsteuer gibt es bei digitalen Leistungen über Plattformen eine Sonderregel (Art. 9a der EU-Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung). Danach gilt oft die Plattform als Leistende gegenüber den Fans und führt die Umsatzsteuer auf deren Zahlungen ab. Du erbringst deine Leistung dann an die Plattform, und dein Umsatz ist eher der Betrag, der bei dir ankommt. Wie das bei dir genau aussieht, kläre mit deinem Steuerberater.
5. DAC7: Was die Plattform ans Finanzamt meldet
Seit 2023 müssen Plattformen in der EU jedes Jahr melden, was ihre Anbieter über die Plattform eingenommen haben. Die Regel heißt DAC7, in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Gemeldet wird an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Daten an dein Finanzamt weitergibt.
Gemeldet werden unter anderem:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer
- die Beträge, die über die Plattform gezahlt wurden, je Quartal
- die Zahl der Verkäufe bzw. Leistungen
- die Gebühren und Provisionen, die die Plattform einbehalten hat
- das Bankkonto, auf das ausgezahlt wurde
Die Ausnahme mit 30 Verkäufen und 2.000 € gilt nur für Waren. Wer im Jahr weniger als 30 Waren verkauft und dafür insgesamt nicht mehr als 2.000 € erhalten hat, wird für diese Verkäufe nicht gemeldet. Für persönliche Dienstleistungen gibt es diese Ausnahme nicht – auf eine Untergrenze kannst du dich als Creator also nicht verlassen.
Die Meldung geht bis zum 31. Januar des Folgejahres raus, und bis dahin bekommst du auch selbst mitgeteilt, was gemeldet wurde. Wichtig: DAC7 ändert nichts daran, ob und wie viel Steuern du zahlst. Das Finanzamt kann nur vergleichen, ob deine Angaben zu den gemeldeten Zahlen passen. Wer seine Einnahmen sauber angibt, hat nichts zu befürchten.
Im Steuer-Paket von SHEDANX siehst du deine DAC7-Zahlen für das laufende Jahr: Verkäufe und was Fans gezahlt haben.
6. Unterlagen aufbewahren: 8 und 10 Jahre
Seit 2025 gelten kürzere Fristen für Belege (§ 147 AO, § 14b UStG):
| Was | Wie lange |
|---|---|
| Rechnungen, Gutschriften und Belege | 8 Jahre |
| Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse | 10 Jahre |
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Am einfachsten: Speichere am Jahresende alles in einem Ordner pro Jahr und heb es zehn Jahre auf. Auf SHEDANX lädst du dafür deine Gutschriften als PDF, die Jahresübersicht und den CSV-Export herunter.
7. So hilft dir das Steuer-Paket von SHEDANX
Im Steuer-Paket in der App findest du:
- Monatliche Gutschriften mit deinen Einnahmen nach Art – zum Drucken oder als PDF
- einen CSV-Export aller Buchungen, fertig für Excel oder deinen Steuerberater
- eine Jahresübersicht mit Brutto, SHEDANX-Anteil und netto
- deine DAC7-Zahlen und kurze Erklärungen zu den wichtigsten Regeln
Dein Steuerprofil mit Name, Anschrift und Steuernummer sehen nur du und das SHEDANX-Team, Fans nie. Als Nächstes kommt eine Partnerkanzlei, die du direkt in der App beauftragen kannst. Mehr zu allem, was neu ist, liest du in Was neu ist bei SHEDANX.
Häufige Fragen
Muss ich als Creator ein Gewerbe anmelden?
In der Regel ja. Das Finanzamt ordnet Creator-Einnahmen meist als gewerblich ein. Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt an und fülle danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus.
Wie hoch sind die Grenzen der Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, jeweils netto. Wer im laufenden Jahr über 100.000 € kommt, zahlt ab diesem Umsatz sofort Umsatzsteuer.
Was ist eine Gutschrift?
Eine Rechnung, die nicht du schreibst, sondern der Empfänger deiner Leistung – zum Beispiel die Plattform. Sie muss vorher vereinbart sein und das Wort „Gutschrift“ tragen.
Meldet die Plattform meine Einnahmen ans Finanzamt?
Ja. Nach DAC7 bzw. PStTG melden Plattformen einmal im Jahr an das BZSt, was Anbieter eingenommen haben. Die Ausnahme für weniger als 30 Verkäufe und höchstens 2.000 € gilt nur für den Verkauf von Waren.
Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
Rechnungen, Gutschriften und Belege seit 2025 acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres.
Ist das Steuer-Paket von SHEDANX eine Steuerberatung?
Nein. Das Steuer-Paket bereitet deine Einnahmen auf und erklärt die Grundlagen. Für deine Steuererklärung und Fragen zu deinem Fall ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Adresse.


